(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete
Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sustain Consulting bedingt, dass der Berater über vorher
durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.
2. Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber
bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen
Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
3. Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der
Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von Sustain Consulting zu verhindern. Dies gilt insbesondere für
Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung
(1) Sustain Consulting verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner
Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber und Sustain Consulting stimmen überein, dass für den Beratungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt
entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.